Samira vor den Sprachexpert:innen





Viele Betroffene belastet die Ungerechtigkeit, die sie erfahren haben, so sehr, dass sie nicht mehr darüber sprechen wollen. Eine, die ihre Geschichte nicht erzählt, ist Samira*. Durch Urteile lässt sich der Fall jedoch rekonstruieren:

Als Samira 2015 ihr Einbürgerungsgesuch in Brunnen stellte, lebte die damals 46-jährige seit 17 Jahren in der Schweiz. Ihre zwei Kinder waren da schon eingebürgert. Die Brunner Einbürgerungsbehörde schien jedoch von Anfang an ein Problem mit Samiras Einbürgerung zu haben. Die Behörde musste 2016 vom Schwyzer Verwaltungsgericht gezwungen werden, den Sachverhalt richtig abzuklären. Zuvor hatte die Behörde das Einbürgerungsgesuch der Irakerin aufgrund von Mutmassungen abgelehnt.

Doch auch nach diesem Urteil blieb die Behörde hart: Obwohl Samira das vom Gesetz geforderte Deutschniveau nachgewiesen hatte, indem sie ein vom Kanton Schwyz explizit anerkanntes Zertifikat des Berufsbildungszentrums Pfäffikon vorwies, lehnte die Behörde Samira wegen angeblich mangelhafter Sprachkenntnisse ab. Die Behörde hielt ihre eigene Einschätzung der Sprachkenntnisse für besser – oder sie hatte das Gefühl, sie könne sich über das Gesetz hinwegsetzen. Auch diese zweite Ablehnung liess sich Samira nicht gefallen. Am 11. Juli 2019 gab ihr das Bundesgericht Recht und wies die Brunner Einbürgerungsbehörde an, Samira das Bürgerrecht zu erteilen.

Mehr Informationen: 

Urteil des Bundesgerichts 1D_4/2018 vom 11. Juli 2019

*Name geändert.