Das harte Schwyzer Einbürgerungsverfahren führt dazu, dass viele Menschen ungerechtfertigterweise von der politischen Mitsprache ausgeschlossen sind. Für ein faires Einbürgerungsverfahren fordern wir folgende Massnahmen:
Ein Umzug ins Nachbardorf darf kein Grund sein für eine Ablehnung des Bürgerrechts. Darum fordern wir die Kürzung der kommunalen Wohnsitzfrist auf 2 Jahre (Mindestvorgabe Bundesrecht – Art. 18 BüG). Die 10-Jahres-Frist für den Schweizer Wohnsitz wird von dieser Forderung nicht berührt.
Geschichten:Mehmet,Anja,Elisa,Liridona
Einzelne Gemeinden halten sich leider in vielen Fällen nicht an das geltende Recht und lehnen Gesuche ab, obwohl es keinen legalen Grund dafür gibt. Da die Betroffenen in einer schwächeren Lage sind und ihnen oft die Informationen fehlen, wehren sie sich viel zu selten. Viele getrauen sich auch gar nicht, der Gemeinde zu widersprechen und scheuen zum Teil sogar schon die Gesuchstellung in den Gemeinden, die für ihre negative Einstellung bekannt sind. Damit diese Willkür von einzelnen Gemeinden aufhört, braucht es eine Überprüfung der einzelnen Entscheide durch eine unabhängige Stelle, die bei Bedarf die Einbürgerungswilligen (kostenlos) über ihre Rechte aufklärt. Das könnte z.B. eine dazu mandatierte Anwaltskanzlei sein oder eine Stelle in der kantonalen Verwaltung.
Geschichten:Sonia,Liridona,Andi,Tiziana,Amrit
Momentan ist das Schwyzer Einbürgerungsverfahren je nach Gemeinde extrem unterschiedlich. Einzelne Gemeinden kommunizieren klare Kriterien und klare Vorgaben, was zu lernen ist für einen Test. Bei anderen wissen die Einbürgerungswilligen nie so recht, woran sie dran sind – und oft weiss es die Behörde selber nicht so genau. Ein kantonal geregeltes, einheitliches Verfahren würde dieser Willkür Einhalt gebieten.
Geschichten:Sonia,Tiziana,Henril,Nahomie,Anja, Irving
Das Bundesrecht sieht vor, dass die Kantone einen Test zur Überprüfung der Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz durchführen können (Art. 2 BüV). Zumindest bei Personen, die hier zur Schule gegangen sind, ist dieser Test nicht nötig und soll darum gestrichen werden.
Geschichten:Sonia,Tiziana,Henrik,Nahomie,Elisa
Das kantonale Schwyzer Recht schreibt vor, dass Personen, die in den letzten 10 Jahren Sozialhilfe bezogen haben, nicht eingebürgert werden können. Damit wird Armen das Stimmrecht vorenthalten. Das ist undemokratisch. Sozialhilfe soll nur dann gegen die Bejahung der Integration sprechen, wenn sie selbstverschuldet ist.
Geschichten:Rubar,Ayse
Viele Einbürgerungswillige scheuen das Verfahren, weil sie es sich nicht leisten können. Der Zugang zu den demokratischen Rechten darf nicht vom Portemonnaie abhängig sein! Vor allem wenn man bedenkt, dass es nicht die Einbürgerungswilligen sind, die so ein teures Verfahren verursachen, sondern unsere bürokratischen Gesetze. Hinzu kommen Kosten für Betreibungsregister- oder Strafregisterauszug, Sprachnachweis, usw.